28. Der Gerichtsgang des Hundes

Ein Hauswirt gab seinem Hund nicht ordentlich zu fressen, sondern nur Fleischknochen und das Brot, das von den Menschen übrigblieb. Damit war der Hund nicht zufrieden, und er klagte vor Gericht. Als er vor dem Gericht seine Not ausgesagt hatte, urteilte dieses: "Der Hauswirt muß dich im Sommer auf einem Kissen und im Winter im Wollscheffel schlafen lassen, und zu fressen muß er dir Fleisch und Butterbrot geben!" Der Hund war mit diesem Urteil sehr zufrieden. Als er nach Hause ging, war er guten Mutes über das Gerichtsurteil; er sprach den ganzen Weg lang unentwegt von seiner Verhandlung. Da kam ihm der Fuchs entgegen und fragte, wo er gewesen sei. Der Hund erzählte ihm seine Geschichte, und der Fuchs lobte das sehr, was der Hund getan hatte. Man kam von einem aufs andere ("Wort kam von Wort und Rede von Rede"), und Hund und Fuchs fingen an, sich vom einen und vom anderen zu unterhalten. Der Hund, der arme, aber vergaß, was ihm im Gericht gesagt worden war. Als sie nun scheiden wollten, fragte er den Fuchs: "Was war das, Gevatterlein, was ich dir erzählt habe?" Der Fuchs antwortete: "Davon hast du mir erzählt, welches Recht dir das Gericht gesprochen hat, daß der Hauswirt dir Bein und Knochen und verbrannte Brotrinden zu fressen geben muß, im Sommer sollst du auf einem Haufen Hobelspäne und im Winter auf einem Schneehaufen schlafen!" Der Hund ging traurigen Sinnes heim. Besseres Recht als vorher war ihm nicht geworden.